Ungeimpfte Beschäftigte, die sich impfen lassen könnten, haben seit dem 1. November keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Was klar klingt, dürfte in Wahrheit für ein ziemliches Durcheinander sorgen, meint Arbeitsrechtler Peeter Wedde

Autor: hr-iNFO

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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