Ein 52-Jähriger soll aus seiner Wohnung heraus mit dem Luftgewehr auf die Katze seiner Nachbarin geschossen haben. Die Besitzerin von Kitta Fussel sagt, er habe zuvor auch schon auf ihren Hund und eine weitere Katze geschossen. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt ermitteln. Ein Waffensachverständiger untersucht das Geschoss, das in Kitta Fussel gefunden worden war. Das Amtsgericht Königstein verurteilt den Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe. Doch der Angeklagte geht in die Berufung. Nun verhandelt das Landgericht Frankfurt den Fall.

Autor: Heike Borufka, Basti Red

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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