Fluggäste stehen im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens vor einer Anzeigetafel, auf der annullierte Flüge angezeigt sind.

Sommerzeit gleich Urlaubszeit: Die Ferien stehen an, aber die erhoffte Entspannung stellt sich nicht ein, denn der Zug hat Verspätung, der geplante Flug fällt einfach aus und das Gepäck taucht nicht mehr auf. Und was jetzt? Welche Rechte haben Urlauber und welche Entschädigung steht einem Reisenden zu?

Der Zug hat Verspätung, den Anschluss verpasst und der Flieger hebt nicht ab - der Urlaub scheint ruiniert und viel Geld in den Sand gesetzt. Das muss aber nicht sein, denn was viele Reisende nicht wissen: Sie haben ein Recht auf Entschädigung. Wer mit dem Flugzeug, Bahn oder Bus unterwegs ist, hat bei Verspätungen ein Recht auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 200 bis 600 Euro, je nachdem, wie groß die Verspätung ist und wie viele Kilometer dazwischen liegen. Zudem hat man in den meisten Fällen auch einen Anspruch auf einen Ersatzflug.

Sabine Blanke von der europäischen Verbraucherzentrale empfiehlt, erst einmal wegen des Fliegers bei der Airline nachzufragen und im Allgemeinen buche diese dann auch einen Ersatzflug. Sollte sie dies nicht machen, kann man aber auch selbst einen Flug buchen. "Bei der Bahn gilt die Regel von 20 Minuten. Wenn ich also eine erwartete Verspätung an meinem Zielbahnhof habe, kann ich unterwegs einen anderen Zug nehmen. Das gelte auch für das 9-Euro-Ticket und den Nahverkehr. "Hier kann ich allerdings nicht gleich einfach den Zug wechseln, sondern ich muss mir erst mal das höhere Ticket kaufen, also für den ICE oder ICE.“ Deshalb sei es wichtig, immer die Belege immer aufzuheben, um sich den Betrag erstatten zu lassen.

Was tun bei Gepäckverlust?

Falls der Koffer noch nicht am Ankunftsort angekommen ist, muss die Airline ihn kostenlos nachliefern. Falls der Koffer beschädigt oder verloren ist, kann es in diesem Fall wieder Erstattungen geben, je nach dem was der Inhalt war. "Wenn ich merke, dass mein Koffer beschädigt ist, ist es ganz wichtig, dass sie ihn nicht einfach vorbehaltlos mit nach Hause nehmen, sondern noch am Flughafen überprüfen, ob alles in Ordnung ist.

"Wenn ich das nämlich nicht mache, heißt es dann, dass alles in Ordnung ist“, betont Blanke. Ähnliche Regelungen gelten auch bei Busreisen. Auf der sicheren Seite sei man aber, wenn man die Wertsachen immer bei sich trüge und genügend Zeit einplane.

Auch bei der Sicherheitskontrolle hat ein Reisender Rechte

Aktuell gibt es gerade an Flughäfen einige Probleme für Reisende. Vielerorts kommt es bei den Sicherheitskontrollen zu Verzögerungen, so dass einige Reisende möglicherweise ihren Flug verpassen. Hierbei kann der Fluggast aber keine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen, da Sicherheitskontrollen eine hoheitliche Aufgabe seien. "Sondern dann muss man schauen, dass man seine Ansprüche eventuell bei der Bundesrepublik Deutschland geltend machen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das auch möglich,“ erklärt Reise-Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Gerade in diesem Fall sei es wichtig, alles ordentlich zu dokumentieren. Gegebenenfalls auch einmal ein Foto von der Situation vor Ort zu machen, nach Zeugen zu fragen und die Zeit genau messen.

Weitere Informationen

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Mehr Informationen zu Ihren Rechten als Reisende gibt auf der Seite der Verbraucherzentrale.

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Pauschalurlauber sind hierbei etwas sicherer unterwegs, wenn es um Entschädigungen geht. Sie haben bei Problemen nämlich gleich zwei Ansprechpartner. "Auf der einen Seite muss ihm natürlich die Fluggesellschaft den Flug auch tatsächlich so bereitstellen, wie er gebucht ist. Aber auf der anderen Seite ist natürlich auch der Pauschalreise-Veranstalter, mit dem der Fluggast einen Vertrag über die Urlaubsreise hat, in der Verpflichtung. Und der Reiseveranstalter muss sich dann selbst auch noch zusätzlich bemühen, um den Fluggast möglichst schnell an den Urlaubsort zu bringen.“ Vorausgesetzt, Pauschalurlauber melden das Problem beim Reiseveranstalter.

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