Sorge um den Datenschutz Wie könnte ein deutsches Impfregister aussehen?

Wer ist eigentlich geimpft und wer nicht? Der Staat weiß das in Deutschland nicht. Dazu bräuchte es ein Impfregister. Doch während Österreich ein solches gerade aufbaut, tun sich die Deutschen damit schwer.
Politisch wird noch darüber gestritten, ob es in Deutschland ein zentrales Impfregister geben soll, um eine allgemeine Impfpflicht durchzusetzen. Aus Sicht von Rolf Schwartmann, Datenschutzjurist an der TH Köln, wäre es sinnvoll. "Ich denke, dass man das Thema Impfpflicht und nationales Impfregister nicht zwingend miteinander verknüpfen muss, ich denke aber, dass es für die Durchsetzung der Impfpflicht sehr hilfreich ist, ein zentrales Impfregister zu haben", so Schwartmann.
Impfdaten sind Gesundheitsdaten. Und die sind sensibel. "Und da kommt es ganz, ganz entscheidend für den Datenschutz auf die Zwecke dieses Impfregisters an, auf die Zugriffsmöglichkeiten, auf die Sicherheit und vor allen Dingen auf die Vertrauenswürdigkeit des Registerführers", sagt der Vorsitzende der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.
Wer darf auf die Daten zugreifen?
Auch wenn die Menschen sonst vielleicht sorglos Daten mit privaten Unternehmen teilen, ein zentrales staatliches Register braucht das Vertrauen der Bevölkerung. Wer also soll das Register am besten führen? Und wer soll im nächsten Schritt Zugriff haben auf die Daten? Wissenschaftler, die die Wirkung von Impfungen untersuchen? Gesundheitsbehörden, um zu Impfterminen aufzufordern? Oder auch Strafverfolgungsbehörden, um Bußgelder zu verhängen?
Letztendlich ist das eine politische Frage, sagt Schwartmann. Gesetzlich muss es dann sehr genaue Vorgaben geben. "Man müsste schauen, ob das erwünscht ist und in welcher Form das wirklich verhältnismäßig ist, dass auch Strafverfolgungsbehörden Zugriff nehmen. Am Ende ist auch das eine Frage, wie präzise man Zwecke benennt und wie man die Zugriffe dann letztlich möglich macht."
Vorbild Österreich?
In Österreich, das seit vergangenem Jahr ein Impfregister aufbaut, ist geplant, dass auch die Meldebehörden Daten aus dem Impfregister abgleichen können. Schwartmann ist sich nicht sicher, ob die deutsche Politik das auch braucht oder will. "Den braucht man dann, wenn eine flächendeckende Impfung ansonsten nicht stattfindet, und man braucht ihn möglicherweise auch dann, wenn man als Gesetzgeber der Überzeugung ist, wir müssen den Zweck der allgemeinen Kontrolle der Impfpflicht jetzt so hoch gewichten, dass wir bestimmten Behörden eben auch den Zugriff gestatten."
Denkbar sei zum Beispiel auch, Arbeitgeber Daten einsehen zu lassen, etwa um zu überprüfen, ob Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Pflichten eine Booster-Impfung brauchen.
Es wird Zeit brauchen
Wie aber kommt das zentrale Impfregister an die Impfdaten? Der Aufbau des Verzeichnisses muss ganz neu angegangen werden. Die vorhandenen digitalen Impfnachweise liegen nur dezentral bei den Bürgern vor. Wenn der Gesetzgeber nicht darauf vertrauen will, dass die Menschen Impfnachweise freiwillig auf ein Portal hochladen, muss er sie gesetzlich dazu verpflichten. Oder er muss die Ärzte rechtlich in den Stand versetzen, die Daten eng zweckgebunden weiterzuleiten.
Der Prozess, ein Impfregister einzuführen und den Datenbestand aufzubauen, wird jedenfalls dauern. Das wird uns in der aktuellen Pandemiephase noch nichts nützen. Trotzdem kann sich der Weg lohnen. "Möglicherweise haben wir es mit der Pandemie länger zu tun als drei Monate. Und vor dem Hintergrund, glaube ich, ist es gut, das zum Anlass zu nehmen, darüber nachzudenken, inwieweit wir die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf datenschutzkonforme Weise für uns erschließen wollen, damit wir das, was wir jetzt zur Bekämpfung der Pandemie benutzen, dann insgesamt fruchtbar machen", so Schwartmann.