Schatten von einem Erwachsenen, der ein Kind an der Hand hält

Wenn Kinder massiv gefährdet sind, dürfen Polizei oder Jugendamt sie zeitweise oder dauerhaft aus der Familie nehmen. Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? Und wie läuft ein solches Verfahren ab? Unsere Gerichtsreporterin beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann dürfen Kinder aus einer Familie genommen werden?

Die sogenannte Inobhutnahme gilt als das schärfste Mittel, das Behörden haben, wenn Kinder gefährdet sind. Ein Kind oder Jugendlicher kann zeitweise oder in schweren Fällen auch dauerhaft aus der Familie genommen werden. Dafür muss es aber konkrete Hinweise auf eine Gefährdung geben. Grund für eine Inobhutnahme sind oft akute Notlagen, zum Beispiel wenn Kinder nicht richtig versorgt werden, weil die Eltern drogen- oder alkoholkrank sind.

Auch Misshandlungen und sexueller Missbrauch sind Gründe für eine Inobhutnahme. Die Hinweise können zum Beispiel von der Polizei, vom Umfeld des Kindes oder auch vom Betroffenen selbst kommen. Bisweilen werden Kinder auf Wunsch der Eltern in Obhut genommen. 2016 haben die Jugendämter in Deutschland fast 85.000 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingeleitet. Deutlich häufiger als 2015 nahmen sie Kinder in Obhut. Das hängt aber vor allem mit dem Anstieg der Einreisen unbegleiteter Flüchtlinge zusammen.

Wie läuft eine Inobhutnahme ab?

Zunächst geht es immer um den Kinderschutz und um die Frage, ob der Staat eingreifen muss, weil das Kindeswohl gefährdet ist. Der Gesetzgeber oder genauer das Sozialgeetzbuch spricht von der dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes, die gegeben sein muss. Ist die gegeben, holt das Jugendamt oder die Polizei ein Kind aus der Familie in eine sichere Umgebung, nämlich in Obhut. Als Exekutive kann das Jugendamt ein Kind sofort aus einer Familie nehmen, muss aber umgehend das Familiengericht einschalten. Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss. Anschließend müssen sie das Familiengericht darüber informieren. Stimmen die Eltern nicht zu, was häufig der Fall ist, entscheidet das Gericht.

Wie läuft ein solches Gerichtsverfahren ab und welche Rolle hat das Familiengericht?

Wenn Eltern mit einer Inobhutnahme nicht einverstanden sind, muss unverzüglich vom Gericht eine Entscheidung getroffen werden. Das Familiengericht setzt sich dafür mit Eltern, Jugendamt und gegebenfalls einem vom Gericht bestimmten Anwalt, Sozialarbeiter, Pädagoge oder Psychologe zusammen. Denn das Gericht muss entscheiden, ob das Kind aus der Familie genommen werden soll oder – wenn das schon geschehen ist - zurück in die Familie soll oder nicht. Diese Verhandlungen sind nicht öffentlich, weil es um höchst persönliche Angelegenheiten geht.

Ist eine solche Gerichtsentscheidung bindend?

Die Eltern und das Jugendamt müssen sich der Gerichtsentscheidung beugen. Ist einer der Prozessbeteiligten nicht einverstanden, kann er in die nächste Instanz gehen. Dann prüfen andere Richter den Fall. Eine solche Entscheidung ist von immenser Tragweite, weil sie fast immer massive Auswirkungen für alle Beteiligten hat. Wenn ein Richter entscheidet, dass es gerechtfertigt und notwendig ist, ein Kind unterzubringen, weil es vor der Gefahr zu Hause geschützt werden kann, ist dies nicht selten eine Entscheidung mit lebenslangen Folgen.

Sendung: hr-iNFO, 14.5.2018, 6.10 Uhr