Bundeswehr - Feierliches Gelöbnis

Es herrscht Krieg mitten in Europa. Und nach wenigen Tagen scheinen in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik alle Gewissheiten der vergangenen 20 Jahre über Bord: Die Bundeswehr wird massiv aufgerüstet, die Landesverteidigung rückt wieder stärker in den Fokus. Sogar die Wiedereinführung der Wehrpflicht wird debattiert. Aber geht das so einfach? Wurde sie tatsächlich abgeschafft? Oder doch nicht so ganz? Ein Überblick.

Anfang des 21. Jahrhunderts: Der Kalte Krieg ist längst Geschichte. Deutschland ist „umzingelt von Freunden“, wie es heißt, eine Bedrohung von außen ist kein Thema. Und so wandeln sich auch die Aufgaben der Bundeswehr. Die Landesverteidigung ist „kein realistisches Szenario mehr“, meint Peter Struck (SPD) im Jahr 2002. Der damalige Verteidigungsminister bringt es auf den Punkt: "Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.“ Ein Satz für die Geschichtsbücher.

Ausgesetzt, nicht abgeschafft

Das hat Konsequenzen. Auch für die Organisation der Bundeswehr. Mehr Auslandseinsätze mit kleinen Kontingenten, dafür aber gut ausgebildeten Spezialisten. Anti-Terror-Einsätze weltweit statt Sicherung des Fulda-Gap. Braucht es dafür noch Wehrpflichtige, wie in Deutschland seit 1956? Die Antwort lautet: nein. Eine kleinere Armee aus Freiwilligen, schlagkräftig und flexibel, ist das neue Ziel. Und so verabschiedet sich die Politik nach langer Debatte von der Pflicht zum Wehrdienst.

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Oberst a.D. Kiesewetter: "Eine Wehrpflicht hilft nicht"

Roderich Kiesewetter
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Entschieden wurde das 2010, der Verteidigungsminister der schwarz-gelben Bundesregierung damals: Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). "Das Kabinett hat heute eine sehr weit reichende – ich glaube historische – Entscheidung getroffen. Nämlich, dass zum 1. Juli 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt werden wird." Gut zuhören: "ausgesetzt", nicht "abgeschafft". Denn die Wehrpflicht steht auch heute noch im Grundgesetz.

Pflicht zum Dienst kann wieder aktiviert werden

In Artikel 12a, Absatz 1 heißt es: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." In Friedenszeiten werden nur eben keine Wehrpflichtigen eingezogen. Doch die Pflicht zum Dienst kann auch wieder aktiviert werden, zum Beispiel im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Oder auch grundsätzlich: dann vermutlich eher als "allgemeine Dienstpflicht". Die hatte Annegret Kramp-Karrenbauer als Verteidigungsministerin schon vor drei Jahren ins Spiel gebracht. Und damals keine Mehrheit für den Vorschlag gefunden. Das könnte jetzt anders sein.

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