Ukrainische Flüchtlinge in Polen (dpa)

Die Europäische Union hat ein vereinfachtes Verfahren aktiviert, um Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen. Die Regelung ist am Freitagabend unmittelbar in Kraft getreten – auch in Deutschland. Was bedeutet das nun für die Menschen, die hierzulande ankommen?

Stand jetzt seien 50.294 geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland offiziell erfasst worden, so Maximilian Kall, Sprecher des Innenministeriums. Er wollte aber keine Prognose abgeben, wie sich die Zahlen weiterentwickeln. Das sei seriös nicht machbar. Ziel der EU-Regelung sei es, den Menschen den Aufenthalt hier „schnell und unbürokratisch“ zu ermöglichen. Konkret bedeutet das: Sie müssen keinen vergleichsweise langwierigen Asylantrag stellen. Wenn sie sich bei Ausländerbehörden oder Erstaufnahmeeinrichtungen registriert haben, dürfen sie sich ein Jahr lang in Deutschland aufhalten – verlängerbar auf bis zu drei Jahre.

Familienangehörige können nachziehen. Die Menschen müssen nicht in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung wohnen. Und: Sie dürfen arbeiten. Darauf drängt auch das Innenministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Darin heißt es: Auch wenn es noch kein konkretes Jobangebot gebe, solle eine Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden. 

Sonderregeln nicht nur für Ukrainer

Diese Sonderregeln gelten für ukrainische Staatsangehörige, aber auch für Menschen anderer Nationalitäten, die sich vor dem 24. Februar, also dem Tag des russischen Angriffs, rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in ihr Land zurückkehren können, zum Beispiel Studenten aus afrikanischen Ländern. Mit der Registrierung gibt es Unterstützung laut Asylbewerberleistungsgesetz, die geringer ausfällt als Sozialhilfe. Es geht unter anderem um Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung und medizinische Hilfe im Sinne einer Notfallversorgung. 

Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der EU geht zurück auf das Jahr 2001 nach den Erfahrungen der Balkankriege – allerdings wurde sie noch nie genutzt.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen