Um die 100.000 Schwangerschaften werden in Deutschland jedes Jahr abgebrochen. Das ist im europäischen Vergleich relativ wenig. Eigentlich ist der Abbruch in Deutschland sogar ein Straftatbestand, der nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Das ist der Paragraph 218, den es seit 1871 gibt.

Darüber wird seit Jahrzehnten diskutiert. Den Einen wird den Frauen bei der Entscheidung, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht, zu viel reingeredet. Andere hätten gerne noch viel strengere Regeln, die das Leben des Ungeborenen mehr schützen als das der Frauen.

Die Bundesregierung hat vor gut einem Jahr eine Expertenkommission damit beauftragt, die Sachlage zu bewerten. Das Ergebnis: Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar. Fällt der Paragraph 218? Und was wären die Folgen?

Wir sprechen darüber mit Kristina Hänel, Gynäkologin aus Gießen, mit der Autorin Charlotte Gneuss, mit Jan Zimmermann aus dem Berliner Hauptstadtstudio und mit der Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik.

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Jeden Tag ein wichtiges Thema – von Montag bis Donnerstag. Eines, das Fragen aufwirft. „Der Tag“ sucht Antworten, beleuchtet Hintergründe und ordnet ein. Und spricht mit Menschen, die zum Thema etwas zu sagen haben. Monothematisch, aber facettenreich entsteht so ein Bild aus vielen Perspektiven.

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