Unser Grundgesetz hat Geburtstag und wir feiern es. Eigentlich war dieses Grundgesetz nur als Provisorium gedacht, bis ein wiedervereinigtes Deutschland sich eine gemeinsame Verfassung geben würde. Aber die DDR ist nach dem Mauerfall einfach der Bundesrepublik beigetreten und ist mit unter das Dach des Grundgesetzes geschlüpft. Das war praktisch und das Grundgesetz hatte sich ja auch als stabiler Anker bewiesen.

Artikel 1 des Grundgesetzes fällt unter die sogenannte Ewigkeitsklausel und kann nicht geändert werden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es da. Das gleiche gilt für Artikel 20, der unsere Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat festschreibt. Aber darüber hinaus ist das Grundgesetz nicht in Stein gemeißelt, sondern ein Konstrukt, dass immer wieder angepasst wird an veränderte Lebensbedingungen.  

 75 Jahre Grundgesetz. Ein Grund zu feiern? Darüber wollen wir reden mit dem Historiker und Publizisten Dr. Peter Zolling, mit dem Anwalt Dr. Jasper Prigge, der Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Dr. Julia Duchrow und Dr. Lars Dittrich der eine Professur für Staat und Verfassung in Wiesbaden innehat.  

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Der Tag

Jeden Tag ein wichtiges Thema – von Montag bis Donnerstag. Eines, das Fragen aufwirft. „Der Tag“ sucht Antworten, beleuchtet Hintergründe und ordnet ein. Und spricht mit Menschen, die zum Thema etwas zu sagen haben. Monothematisch, aber facettenreich entsteht so ein Bild aus vielen Perspektiven.

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Den Podcast zur Sendung finden Sie hier.