Soll Prostitution ein Gewerbe sein - das sprichwörtlich „älteste Gewerbe der Welt“? Und reicht es, Zwangs-Prostitution und Menschenhandel zu bekämpfen? Oder ist Prostitution grundsätzlich Ausbeutung, durch Zuhälter und „Freier“, und sollte deshalb als „organisierte Kriminalität“ grundsätzlich verboten werden?  In Deutschland ist Prostitution seit 2002 nicht mehr sittenwidrig. Und Prostituierte haben seitdem die Möglichkeit, sozialversichert zu arbeiten und ggf. ihren Lohn einzuklagen. Aber Forschungsergebnisse zeigen, dass sich die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten durch diese Gesetzgebung eher verschlechtert als verbessert hat.

Schweden und andere europäische Länder haben mit dem „Nordischen Modell“ einen anderen Weg eingeschlagen. Kern dieses Modells ist das Verbot, sich sexuelle Dienstleistungen zu kaufen. Strafbar machen sich dementsprechend die Kunden, die „Freier“. Aber auch über dieses Modell gehen die Meinungen auseinander. 

Wie viel Zwang und wie viel freien Willen gibt es in der Prostitution? Wie legt man den Verbrechern in diesem Gewerbe am besten das Handwerk? Und welche Haltung sollte unser Staat gegenüber der Prostitution einnehmen?

Dazu äußern sich u.a. Inge Bell vom Deutschen Institut für Angewandte Kriminalitätsanalyse, die Prostituierte und Kolumnistin Salomé Barthus und Marie Kaltenbach vom „Bündnis Nordisches Modell“. 

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