Die Sterbehilfe muss in Deutschland neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und der Bundestag beschäftigt sich schon länger mit einer Neuregelung.

Denn: das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür Hilfe bei Dritten zu suchen, befand das Gericht. Und dieses Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt - es bestehe "in jeder Phase menschlicher Existenz". Da hat das Verfassungsgericht den Abgeordneten eine schwierige Aufgabe gestellt. Mehrere Entwürfe zu einem neuen Gesetz werden schon länger diskutiert. Bei der Abstimmung über ein neues Sterbehilfegesetzt sind die Fraktionszwänge aufgehoben, die Abgeordneten sollen eine Gewissensentscheidung treffen können. Wie haben die Abgeordneten sich entschieden, welche Folgen hat die Neuregelung und wie können wir als Gesellschaft mit dem Anspruch auf Selbstbestimmung umgehen? 

 Darüber sprechen wir unter anderen mit dem Mitglied des Ethikrates Helmut Frister, dem Arzt und Hospizberater Michael de Ridder und dem Kulturwissenschaftler Thomas Macho. 

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Jeden Tag ein wichtiges Thema – von Montag bis Donnerstag. Eines, das Fragen aufwirft. „Der Tag“ sucht Antworten, beleuchtet Hintergründe und ordnet ein. Und spricht mit Menschen, die zum Thema etwas zu sagen haben. Monothematisch, aber facettenreich entsteht so ein Bild aus vielen Perspektiven.

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