Im Grundgesetz steht „Rasse“. Für die meisten Menschen fühlt sich der Begriff nach schrecklicher Vergangenheit an. Deshalb wird an alternativen Formulierungen gearbeitet. Trotzdem gibt es Gründe dafür, „Rasse“ nicht aus dem Grundgesetz zu streichen.

Autor: Redaktion STUDIO KOMPLEX

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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