Bundespolizisten stehen an der deutschen Grenze. Seit Anfang Mai hat die neue Bundesregierung die Grenzkontrollen intensiviert und angeordnet, dass Asylsuchende zurückgewiesen werden können. Einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge ist das aber illegal. Es muss erst in einem Dublin-Verfahren geklärt werden, welches EU-Land für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist.

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Grenzkontrollen im Schengen-Raum überhaupt legal sind oder nur vorübergehend durchgeführt werden dürfen. Sie müssen nach EU-Recht gerechtfertigt und der EU-Kommission gemeldet werden. Trotz der rechtlichen Lage hält Bundeskanzler Friedrich Merz an den Grenzkontrollen fest. Er will die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land schützen – und zwar so lange, bis die EU ihre Asylreform umgesetzt und die europäischen Außengrenzen geschlossen hat.

Wie lange kann die Bundesregierung an Grenzkontrollen festhalten? Wir fragen den Rechtswissenschaftler Dr. Constantin Hruschka, sprechen mit dem Mathematiker und Kulturanthropologen Dr. Bernd Kasparek, der zu Migration und Grenzen forscht. Außerdem sind Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, und der Sozialpsychologe Prof. Dr. Frank Asbrock dabei.

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