Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch”. Die liegt gerade auf Eis. Die Debatte über ein Parteiverbot ist aber neu entfacht. 11KM über Hürden und Lehren aus der Vergangenheit.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die Partei geht dagegen juristisch vor und hat geklagt. Solange, bis es eine Entscheidung im Eilverfahren gibt, liegt die Einstufung der Verfassungsschützer derweil auf Eis. Trotzdem: Die Debatte über ein Verbot der AfD ist in vollem Gange. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam dröselt in dieser 11KM-Folge die juristisch komplizierte Ausgangslage auseinander und erklärt, warum eine Einstufung der Verfassungsschutzbehörde rein rechtlich erst einmal nichts mit einem Verbotsverfahren zu tun hat. Welche konkreten Hürden gibt es? Und was kann man aus den in der Vergangenheit gescheiterten NPD-Verbotsverfahren lernen?

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