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Das Thema: Comeback der Stechuhr? Die neue Erfassung unserer Arbeitszeit

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von September besteht für die Arbeitgeber die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung– ausgenommen sind vereinzelte Branchen wie beispielsweise das Baugewerbe oder die Gastronomie. Grundlage ist das sogenannte ‘Stechuhr-Urteil’ des Europäischen Gerichtshofes von 2019. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts betrifft nun alle Arbeitnehmer in Deutschland – also rund 45 Millionen Beschäftigte. Durch die Zeiterfassung soll vor allem der Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden – so haben im Jahr 2021 laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 4,5 Millionen Menschen mehr gearbeitet als vertraglich vorgesehen. Davon leistete mehr als ein Fünftel unbezahlte Überstunden. Zudem soll sie auch der Fremd- und Selbstausbeutung entgegenwirken. Die Arbeitszeiterfassung stellt nun viele Arbeitgeber vor Probleme, schließlich muss alles organisiert werden. Ob Stundenzettel, Excel-Tabellen oder Apps – die Erfassung der Arbeitszeit ist sowohl handschriftlich als auch digital möglich. Allerdings sollte es ein ein nachvollziehbares und fälschungssicheres System sein. Was bedeutet das konkret? Wie regeln die Unternehmen das? Was bedeutet das für Beschäftigte?

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