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Das Thema: Der Fiskus handelt mit - Wenn die Steuer bei Privatverkäufen zuschlägt

Den Dachboden entrümpeln oder Kinderklamotten aussortieren und dabei noch ein wenig Geld machen? Das versprechen Online-Portale wie Ebay-Kleinanzeigen oder Vinted. Wer alte Möbel, Spielsachen oder Handgefertigtes verkaufen möchte, findet eine große Auswahl an Betreibern digitaler Marktplätze. Weil es aber auch für die Finanzbehörden interessant sein kann, was auf diesen Plattformen passiert, gibt es nun seit Anfang des Jahres eine neue Regelung. Und die sorgt für reichlich Verwirrung. Die Plattformen müssen nun aktiv werden und die Einkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dann sind die jeweiligen Finanzämter gefragt, um das zu überprüfen. In der Praxis funktioniert das so: Die Behörden bekommen die Daten und legen dann einen Risikofilter darüber. Gibt es Verkäufe, die stutzig machen? Ab einer größeren Anzahl von Verkäufen schauen die Finanzbeamten genauer hin. Dabei geht es vor allem darum, ob schon gewerbliches Handeln vorliegt. Als Faustregel gilt: Wer pro Jahr mehr als 30 Verkäufe macht und damit über 2.000 Euro einnimmt, der sollte genau nachhalten, was zu welchem Preis ein- und dann wieder verkauft wurde. Das kann scheller gehen als man denkt.

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