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Thema u.a.: Bundestag berät über Paragraph 218
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Bundestag berät über Paragraph 218
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs regelt die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Nun soll nach einer angestoßenen Reform nur noch der Schwangerschaftsabbruch geregelt sein, der gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Jedenfalls, wenn es nach der Vorstellung von bisher 328 Bundestagsabgeordneten geht, die einen entsprechenden "Gruppenantrag" unterschrieben haben.