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Das Thema: Direkt gewählt - Wenn die Person zählt

In Frankfurt ist es übermorgen soweit, in Kassel eine Woche später, und in Darmstadt dann am 19. März: Bürgerinnen und Bürger dieser Städte können ihre Oberbürgermeisterin oder ihren Oberbürgermeister direkt wählen. Das neue Stadtoberhaupt ist eines der wenigen Beispiele in Deutschland für direkte Demokratie. Die Volksabstimmung vom 20. Januar 1991 in Hessen hat die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in der Verfassung verankert. Der Unterschied zu den anderen Wahlen: hier wird vorwiegend eine Person gewählt, weniger eine Partei. Die Wahlbeteiligung ist meistens extrem niedrig, daher bleibt die Frage, wie aussagekräftig das Ergebnis ist und ob Kosten und Nutzen sich rechnen.

Wir sprechen mit Prof. Björn Egner, Politikwissenschaftler, TU Darmstadt

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