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Das Thema: Das Leiden nach der Spritze - Corona-Impfschäden vor Gericht

Die Corona-Pandemie ist seit Monaten Geschichte, auch wenn viele Menschen noch unter den sozialen, psychischen und finanziellen Folgen leiden. Aber die Zeit der Gesichtsmasken, der Abstandsregeln und der Händehygiene ist vorbei. Auch dank der Impfstoffe, die sehr schnell nach Ausbruch von Covid-19 weltweit und auch in Deutschland entwickelt wurden.
Doch nicht alle Menschen haben diese Impfungen vertragen, einige sind davon sehr schwer krank geworden. Menschen, die durch vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Impfungen längerfristig geschädigt wurden, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Insgesamt wurden dem Paul-Ehrlich-Institut nach Grundimmunisierung plus Booster-Impfungen 333.492 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und 50.833 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen berichtet. Die Melderate betrug für alle Einzelfallmeldungen 1,78 pro 1.000 Impfdosen, für schwerwiegende Einzelfallmeldungen 0,27 pro 1.000 Impfdosen.
Stand Mitte Juni haben bundesweit einem Medienbericht zufolge 8886 von fast 65 Millionen mindestens einfach Geimpften einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Die Anerkennungsquote liegt bei elf Prozent. Knapp 64,9 Millionen Menschen in Deutschland haben bislang mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. 8886 dieser Geimpften stellten bisher einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens. Das geht aus einer Abfrage von Daten durch "Zeit Online" unter allen 16 Bundesländern hervor. Damit stellten von jeweils 100.000 gegen das Coronavirus geimpften Menschen im Schnitt knapp 14 einen entsprechenden Antrag.
3488 Anträge und damit etwa 40 Prozent wurden dem Bericht zufolge bisher bearbeitet - davon seien lediglich 379 Fälle anerkannt worden.

Die Beweislast für einen Impfschaden liegt bei den Betroffenen. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu unerwünschte Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Der gesundheitliche Schaden muss 6 Monate nach der Impfung immer noch vorhanden sein.

Viele Betroffene, deren Anträge auf Entschädigung von den Versorgungsämtern abgelehnt wurden, ziehen inzwischen vor Gericht.

Wir sprechen u.a. mit:
Prof. Bernhard Schieffer, Leiter der Anlaufstelle für Menschen mit Post-Covid-Symptomen an der Universität Marburg
Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt in Wiesbaden und vertritt nach eigenen Angaben rund 850 Impf-Geschädigte

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