Um die 100.000 Schwangerschaften werden in Deutschland jedes Jahr abgebrochen. Das ist im europäischen Vergleich relativ wenig. Eigentlich ist der Abbruch in Deutschland sogar ein Straftatbestand, der nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Das ist der Paragraf 218, den es seit 1871 gibt. Darüber wird seit Jahrzehnten diskutiert. Den einen wird den Frauen bei der Entscheidung, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht, zu viel reingeredet. Andere hätten gerne noch viel strengere Regeln, die das Leben des Ungeborenen mehr schützen als das der Frauen. Die Bundesregierung hat vor gut einem Jahr eine Expertenkommission damit beauftragt, die Sachlage zu bewerten. Das Ergebnis: Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar. Fällt der Paragraf 218? Und was wären die Folgen? Wir sprechen darüber mit Kristina Hänel, Gynäkologin aus Gießen, mit der Autorin Charlotte Gneuss, mit Jan Zimmermann aus dem Berliner Hauptstadtstudio und mit der Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik. Podcast-Tipp: Die Alltagsfeministinnen Trotz gewissenhafter Verhütung wird Katja schwanger und weiß sofort: "Ich will jetzt kein Kind. Sie entscheidet sich für einen Schwangerschaftsabbruch. Was folgt ist ein mühevoller und demütigender Weg durch mehrere Arztpraxen und Beratungsstellen. Katjas Recht auf körperliche Selbstbestimmung wird immer wieder in Frage gestellt mit Sätzen wie "Sie sind doch im besten Alter für ein Kind!". Bei den Alltagsfeministinnen geht es in dieser Podcastfolge vom 30.05.2023 um das politischste aller privaten Themen: Abtreibung. Der Podcast erklärt, was im Paragraf 218 steht und warum „My Body - My Choice“ noch lange nicht Realität ist und wie man Freund*innen unterstützen kann, die in einer ähnlichen Situation wie Katja sind. https://www.ardaudiothek.de/episode/die-alltagsfeministinnen/gefuehlt-illegal-abtreibung-als-hindernislauf/rbb/12714341/

Autor: hr.INFO

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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