Feinstaub PM10 µg/m³ Feinstaub PM2,5 µg/m³ Benzol µg/m³ Stickstoffdioxid µg/m³
08:00 21,9 11,2 1,5 53,4
09:00 16,8 11,0 1,49 53,8
10:00 15,4 11,1 1,52 58,2
11:00 18,6 12,6 1,18 48,4
12:00 28,3 14,3 1,06 47,5
13:00 23,1 14,1 1,53 43,7
14:00 27,7 16,8 1,04 46,8
15:00 34,9 18,0 1,07 40,9
16:00 34,3 16,8 0,94 44,7
17:00 34,5 16,3 1,08 45,6
18:00 26,8 13,9 1,45 45,4
19:00 33,2 13,9 1,39 51,5
20:00 29,2 13,3 1,26 53,7
21:00 30,1 14,6 1,23 46,2
22:00 31,4 17,1 1,13 49,3
23:00 30,3 18,9 1,14 51,4
00:00 32,6 20,3 1,24 52,8
01:00 26,0 18,1 1,25 47,6
02:00 22,9 17,5 1,34 43,7
03:00 23,6 17,1 1,13 39,7
04:00 20,1 15,8 1,04 34,7
05:00 20,6 16,4 0,93 32,7
06:00 30,0 24,0 0,89 29,3
07:00 31,1 23,2 0,98 33,4
  • Alarmstufe
  • Warnstufe
  • aktueller Zeitpunkt
  • n.v. = Messwert nicht verfügbar

Erläuterung

Feinstaub PM2,5 (µg/m³)

Angegeben ist der 1-Std.-Mittelwert in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³).

Die Messwerte in der Tabelle beziehen sich auf Feinstaub-Partikel mit einem Durchmesser bis zu 2,5 Mikrometer, bezeichnet als PM2,5. Der zulässige Grenzwert ist überschritten, wenn der Durchschnittswert einer Messstation im Kalenderjahr über 25 µg/m³ liegt.

Über die Atmung aufgenommener Feinstaub kann beim Menschen langfristig Gesundheitsschäden auslösen, z.B. Verschlechterung der Lungenfunktion, chronische Bronchitis, Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs.

Stickstoffdioxid (µg/m³)

Angegeben ist der 1-Std.-Mittelwert in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³).

Der Grenzwert ist überschritten, wenn der innerhalb einer Stunde gemessene Durchschnittswert häufiger als 18 Mal im Kalenderjahr über 200 µg/m³ steigt. Der zulässige Durchschnittswert im Kalenderjahr ist auf 40 µg/m³ festgelegt.  

Die amtliche Alarmschwelle für Stickstoffdioxid liegt bei einem Stunden-Mittelwert von 400 µg/m³, gemessen an drei aufeinanderfolgenden Stunden.

Erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentration kann beim Menschen langfristig die Atemwege schädigen und Entzündungen bei allergischen Atemwegserkrankungen verstärken.  Zu den Risikogruppen gehören daher laut Hessischem Landesamt für Umwelt und Geologie insbesondere Asthmatiker, Bronchitiker, aber auch Herzkranke und Kinder. Bei Pflanzen kann Stickstoffdioxid das Blattwerk schädigen und trägt zur Versauerung des Bodens bei. Zudem begünstigt es die Entstehung von Sommersmog und Feinstaub.

Feinstaub PM10 (µg/m³)

Angegeben ist der 1-Std.-Mittelwert in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³).

Die Messwerte in der Tabelle beziehen sich auf Feinstaub-Partikel mit einem Durchmesser zwischen 10 und 2,5 Mikrometer, bezeichnet als PM10. Der Grenzwert für PM10 ist überschritten, wenn die Konzentration an mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr über 50 µg/m³ pro Tag steigt. Der zulässige Durchschnittswert im Kalenderjahr ist auf 40 µg/m³ festgelegt.

Über die Atmung aufgenommener Feinstaub kann beim Menschen langfristig Gesundheitsschäden auslösen, z.B. Verschlechterung der Lungenfunktion, chronische Bronchitis, Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs.

Benzol (µg/m³)

Angegeben ist der 1-Std.-Mittelwert in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³).

Der Grenzwert ist überschritten, wenn die durchschnittliche Konzentration innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 5 µg/m³ Luft beträgt. Benzol ist ein Lösungsmittel, das aus Erdöl gewonnen wird. Beim Menschen wirkt Benzol krebserregend und kann in hoher Konzentration zu Schwindel, Erbrechen und Ohnmacht führen sowie bei chronischer Vergiftung Knochenmark und Organe schädigen.