Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Hilfe beim Suizid für zulässig erklärt. 2015 war die Arbeit von Sterbehilfe-Vereinen verboten worden. Dagegen hatten Schwerstkranke, Sterbehilfevereine und Ärzte vor dem BVG geklagt. Der Kern des Urteils lautet: Jeder hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dies schließt die Freiheit mit ein, sich selbst das Leben zu nehmen und sich dabei von anderen helfen zu lassen. Dieses Recht ist nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt. Es besteht in jeder Phase des Lebens. Dazu sagte der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: “Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.” Seitdem versucht der Gesetzgeber, dem Urteil gerecht zu werden und eine Regelung zu finden, die Missbrauch ausschließt. Die Debatte wird sehr kontrovers und überparteilich geführt. Zur Abstimmung stehen heute zwei in entscheidenden Punkten sehr unterschiedliche parteiübergreifende Entwürfe. Den ersten hat eine Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci vorgelegt. “Die Gruppe plädiert mit ihrem Vorschlag für ein Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt.” Voraussetzung für eine legale Suizidassistenz wäre eine zweimalige psychiatrische Begutachtung. Der zweite Vorschlag, ein Zusammenschluss vormals eigenständiger Entwürfe rund um die Grünen-Politikerin Renate Künast sowie die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, steht dagegen. Er ist deutlich liberaler und setzt vor allem auf ein Beratungsangebot bzw. den Aufbau eines Beratungsnetzes für Sterbewillige sowie die Straffreiheit für Ärzte, wenn sie Mittel für den Suizid verschreiben bzw. abgeben.

Autor: hr-iNFO

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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