Die Spitze eines Kugelschreibers wird an einen Stromzähler gehalten. (dpa)

Seit 1. März gilt für Haushalte und Firmen die Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme. Wie funktioniert das? Was müssen Kunden beachten? hr-iNFO beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie werden die Preisbremsen berechnet?

Erst mal geht es darum, wie viel Gas, Fernwärme oder Stromverbrauch man im Jahr eigentlich verbraucht. Dabei orientiert sich der Energieanbieter am Vorjahresverbrauch. Wenn man frisch irgendwo eingezogen ist, nimmt er den Jahresverbrauch des Vorgängers. Davon wiederum berechnet der Energieanbieter 80 Prozent und für diese 80 Prozent werden die Preise gedeckelt. Für Gas werden pro Kilowattstunde maximal 12 Cent fällig, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent, beim Strom 40 Cent. Für alles, was über diese 80 Prozent hinausgeht, zahlst man den normal vertraglich vereinbarten Preis. Auf dieser Basis werden die monatlichen Abschläge neu berechnet. Das Schöne ist: Man muss als Kunde gar nichts machen. Man wird im Prinzip automatisch entlastet - über die Abrechnungen des Energieversorgers oder eben später über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Die Energieanbieter müssen ihre Kunden rechtzeitig informieren, wie sich deren Abschläge durch die Preisbremsen ändern. Ist das in den meisten Fällen schon erfolgt?

Nein, und genau das ist das Problem. Teilweise gibt es Verzögerungen - der Energieanbieter Eswe aus Wiesbaden zum Beispiel verschickt seine Infoschreiben erst jetzt. Ein Sprecher hat erklärt, man habe vorher noch die IT umstellen und die Tarife für Tausende Kunden berechnen müssen. Auch bei der Mainova aus Frankfurt dauert es noch, aber es soll dadurch kein Kunde benachteiligt werden. Was die Kunden jetzt zu viel zahlen, will ihnen die Mainova auf jeden Fall erstatten. Also: Es ist für die Anbieter eine Mammutaufgabe, so stellen Sie das jedenfalls dar.

Wenn die Abschläge mit der Preisbremse neu berechnet werden, fallen sie dann automatisch geringer aus?

Nein, bei Eprimo aus Neu-Isenburg zum Beispiel war es trotz Preisbremse plötzlich mehr, teilweise fast zehnmal so viel wie vorher. Aber der Energieanbieter hat erklärt, man habe jetzt nicht nur die Preisbremse berechnet, sondern gleich auflaufende Nachforderungen mit reingerechnet. Aus Sicht von Verbraucherschützern geht das jedoch nicht. Sie raten Betroffenen, schriftlich zu widersprechen. Und generell sollten Verbraucher genau prüfen, wie die Abschläge berechnet werden. Sie könnten auch steigen, wenn ein Versorger die Preise ordentlich erhöht. Die Erhöhung muss man ja für 20 Prozent des Verbrauchs immer noch zahlen. Aber in so einem Fall haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.

Lohnt es sich wieder, sich nach neuen Versorgern umzusehen, zum Beispiel auf Online-Vergleichsportalen?

Ja, auf jeden Fall. Denn die Preise für Gas und Strom sind zuletzt wieder gesunken. Gerade Gas ist in den letzten sechs Monaten ein Fünftel billiger geworden. Da kann ein Wechsel auf jeden Fall interessant sein, vor allem, weil die günstigsten Unternehmen die Preisbremsen noch unterbieten. Zum Beispiel EAM aus Nordhessen.

Was ist mit den Menschen, die trotz Preisbremse ihre Energierechnungen immer noch nicht zahlen können?

Die sollen leichter eine Sperre abwenden können, indem sie mit ihrem Energieversorger vereinbaren, ihre Schulden in Raten abzuzahlen. Bei hohen Schulden sollen sie dafür auch mehr Zeit bekommen, zwischendurch sogar pausieren können. Und für Härtefälle gibt es einen Extra-Fonds.

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