Ein Stempel mit der Aufschrift "Paragraf 219a".

Die Regierung will Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch tilgen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche künftig erlauben. Ob das eine gute Sache ist, darüber sind sich unsere Kommentatoren uneins.

Pro: §219a abschaffen

Von Anita Fünffinger

Der Paragraf 218 ist ein guter. Ein guter Kompromiss nach der Wende. Es ist klar geregelt, wie eine Frau eine ungewollte Schwangerschaft beenden kann.

Der Paragraf 219a dagegen ist ein schlechter. Weil er verhindert, dass eine Frau ihre ungewollte Schwangerschaft nach den Vorgaben des Paragrafen 218 auch wirklich beenden kann. Werbeverbot bedeutet nichts anderes, als dass Ärztinnen und Ärzte nicht einmal auf ihrer Internetseite schreiben können, dass sie Abtreibungen vornehmen. Dass sie nicht informieren dürfen, welche Methoden sie anwenden. Diese Information soll sich die Frau bei den Beratungsstellen holen. Dort gibt es die notwendigen Infos aber oft nicht. Weil die Beratungsstelle einfach keine herausgibt, weil sie zum Beispiel einen kirchlichen Träger hat und der sich weigert. 

Und nein, liebe Gegner dieses Vorhabens: Es geht bei Werbung, sprich Information nicht um Slogans wie Abtreibung to go, einen Eingriff ähnlich einer kleinen Schönheits-OP. Und, liebe Ampel: Das Thema eignet sich weder für Triumphgeheul in sozialen Medien, so wie geschehen, noch eignet es sich als Prestigeprojekt einer Regierung.

Die Streichung des Paragrafen 219a sollte einfach nur die logische Konsequenz aus dem Paragrafen 218 sein. Wenn Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei ist, dann sollten die Frauen auch alle Möglichkeiten dazu haben.

Contra: §219a abschaffen

Von Hans-Joachim Vieweger

Geht es wirklich nur um das so genannte Werbeverbot für Abtreibungen? Ich habe meine Zweifel. Der erst vor drei Jahren geänderte Paragraph 219a verbietet nämlich keineswegs jegliche Information zu Abtreibungen, sondern belegt mit Strafe, wer "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" Abtreibungen bewirbt.

Das aber ist nur folgerichtig, wenn man den Verfassungsauftrag ernst nimmt, auch das ungeborene Leben zu schützen. Ich vermute: Vielen, die den Paragraph 219a abschaffen wollen, geht es um mehr: Sie wollen Abtreibungen legalisieren, wie es etwa das Europäische Parlament gefordert hat. Ärzte sollen demnach sogar gezwungen werden, sich an Abtreibungen zu beteiligen – gegen ihr Gewissen.

Verweigerung aufgrund persönlicher Überzeugung wird da als "Verweigerung medizinischer Versorgung" gewertet. In diese Richtung deutet auch der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung: Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein, heißt es da. Sie gehörten zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Vom Kind im Mutterleib ist nicht die Rede, vom Kind, dessen kleines Herz zu schlagen aufhört, wenn es abgetrieben wird. Wenn der Paragraph 219a abgeschafft wird, ist das nur der erste Schritt, um aus diesem Unrecht ein angebliches Menschenrecht zu machen. Verkehrte Welt.

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